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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98 (https://dejure.org/2000,2477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2000 - 22 A 3145/98 (https://dejure.org/2000,2477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 (https://dejure.org/2000,2477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich ihrer Entscheidung über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten; Nur mittelbarer Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung; Beschaffungskriminalität eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG §§ 1, 15, 21
    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1969
  • NWVBl 2000, 390
  • NZA-RR 2000, 587
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98
    Deshalb gibt § 21 Abs. 4 SchwbG dem Kündigungsinteresse des Arbeitgebers grundsätzlich den Vorrang vor dem Interesse des Schwerbehinderten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes, wenn der Behinderte einen Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben hat, der nicht im Zusammenhang mit seiner Behinderung steht (vgl. zu allem Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - , BVerwGE 90, 275).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Januar 1993 - 5 B 80.92 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 7 und br 1994, 21) auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98
    Dass ein "mittelbarer" Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung genügt, entspricht im Übrigen der Auffassung in der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1997 - 12 B 94.2091 -, br 1998, 174; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 L 1547/94 -, br 1995, 128 und VGH BW, Urteil vom 3. Mai 1993, VGH - Recht-sprechungsdienst VBl. BW 9/1993 Nr. 21.4) sowie in der Literatur (vgl. Neumann- Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Aufl. § 21 Rdnrn. 22 f; Dörner, Schwerbehindertengesetz, § 21 SchwerbG Anm. IV 1).
  • VGH Bayern, 06.10.1997 - 12 B 94.2091

    Kündigung eines Schwerbehinderten - zur Kausalität zwischen Kündigungsgrund und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98
    Dass ein "mittelbarer" Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung genügt, entspricht im Übrigen der Auffassung in der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1997 - 12 B 94.2091 -, br 1998, 174; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 L 1547/94 -, br 1995, 128 und VGH BW, Urteil vom 3. Mai 1993, VGH - Recht-sprechungsdienst VBl. BW 9/1993 Nr. 21.4) sowie in der Literatur (vgl. Neumann- Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Aufl. § 21 Rdnrn. 22 f; Dörner, Schwerbehindertengesetz, § 21 SchwerbG Anm. IV 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10

    Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. §

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl. 2000, 390, juris; Nieders.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl. 2000, 390, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2014 - 11 K 424/13

    - behinderungsbedingter Zusammenhang; - Ermessen; - Wiederholungsgefahr;

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es bei einer Verpflichtungsklage des Arbeitgebers auf Zustimmung (auch) zur außerordentlichen Kündigung - wie der hier streitgegenständlichen - maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2000, 390-391 = Behindertenrecht 2000, 176-178;BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 5 B 80/92 -, juris.

    Die jeweilige Behinderung muss also unmittelbar oder mittelbar zu Defiziten in der Einsichtsfähigkeit und/oder Verhaltenssteuerung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geführt haben, denen behinderungsbedingt nicht entgegengewirkt werden konnte, und das der Kündigung aus wichtigem Grund zugrunde liegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers muss gerade auf diese behinderungsbedingte, mangelhafte Verhaltenssteuerung zurückzuführen sein, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juni 2011 - 12 A 705/10 -, vom 22. Januar 2009 - 12 A 2094/08 -, vom 13. Juni 2006 - 12 A 1880/06 -, juris, und vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 1880/06

    Außerordentliche Kündigung - Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und

    Wie dem vom Kläger selbst zitierten Urteil des seinerzeit für das Schwerbehindertenrecht zuständigen 22. Senats des OVG NRW vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl.

    Der Beigeladene stahl nicht - wie der Klägerin meint - "bei Gelegenheit", sondern er suchte die Gelegenheit zu stehlen, weil seine Ehefrau ihm kein Geld zur Befriedigung der Drogensucht mehr ließ." vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000, a.a.O..

  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 3 K 1934/09

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Ein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund, der eine Ermessensentscheidung des Integrationsamtes zur Folge hat, ist dann gegeben, wenn die Behinderung bei dem den Kündigungsgrund bildenden Verhalten des schwerbehinderten Menschen eine wesentliche Rolle gespielt hat, das Verhalten des schwerbehinderten Menschen sich bei natürlicher Betrachtung zwanglos aus der Gesundheitsschädigung ergibt und mit ihr nicht nur in einem entfernten Zusammenhang steht (vgl. statt vieler: OVG NRW, Urteil vom 23.05.2000 -22 A 3145/98-, zitiert nach Juris), dabei genügt ein mittelbarer Zusammenhang.

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen ist auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 22.01.1993 -5 B 80/92-; OVG NRW, Urteil vom 23.05.2000 -22 A 3145/98-, jeweils zitiert nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl. 2000, 390, und Beschluss vom 27. Juni 2011 - 12 A 705/10 - OVG Nds., Urteil vom 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, jeweils juris;.
  • VG Köln, 25.02.2010 - 26 K 2767/09

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Die jeweilige Behinderung muss also unmittelbar oder mittelbar zu Defiziten in der Einsichtsfähigkeit und/oder Verhaltenssteuerung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geführt haben, denen behinderungsbedingt nicht entgegengewirkt werden konnte, und das der Kündigung aus wichtigem Grund zugrunde liegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers muss gerade auf diese behinderungsbedingte, mangelhafte Verhaltenssteuerung zurückzuführen sein, vgl. OVG NRW,B. v. 22. Januar 2009 - 12 A 2094/08 - dass., B. v. 13. Juni 2006 - 12 A 1880/06 -, JURIS; dass., B. v. 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, JURIS, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, NWVBl. 2000, 390, und Beschluss vom 27. Juni 2011 - 12 A 705/10 - OVG Nds., Urteil vom 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, jeweils juris;.
  • VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

    Die jeweilige Behinderung muss also unmittelbar oder mittelbar zu Defiziten in der Einsichtsfähigkeit und/oder Verhaltenssteuerung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geführt haben, denen behinderungsbedingt nicht entgegengewirkt werden konnte, und das der Kündigung aus wichtigem Grund zugrunde liegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers muss gerade auf diese behinderungsbedingte, mangelhafte Verhaltenssteuerung zurückzuführen sein, vgl. OVG NRW,B. v. 22. Januar 2009 - 12 A 2094/08 - dass., B. v. 13. Juni 2006 - 12 A 1880/06 -, JURIS; dass., B. v. 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, JURIS, m.w.N.
  • VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 649/10

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer

    Die jeweilige Behinderung muss also unmittelbar oder mittelbar zu Defiziten in der Einsichtsfähigkeit und/oder Verhaltenssteuerung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geführt haben, denen behinderungsbedingt nicht entgegengewirkt werden konnte, und das der Kündigung aus wichtigem Grund zugrunde liegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers muss gerade auf diese behinderungsbedingte, mangelhafte Verhaltenssteuerung zurückzuführen sein, vgl. OVG NRW,B. v. 22. Januar 2009 - 12 A 2094/08 - dass., B. v. 13. Juni 2006 - 12 A 1880/06 -, JURIS; dass., B. v. 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, JURIS, m.w.N.
  • VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10

    Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines

    Es genügt vielmehr ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung, wenn also ein Zusammenhang nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - Juris - und Urteil vom 03.05.1993 - 7 S 2773/92 - Juris; OVG Münster, Urteil vom 23.05.2000 - 22 A 3145/98 - Juris -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2007 - 12 A 1243/07

    Außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - nachschieben von

  • VG Saarlouis, 30.06.2014 - 3 K 934/13

    Schwerbehindertenrecht: Überprüfung der Ermessensausübung bei Zustimmung zur

  • VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 408/13

    Schwerbehindertenrecht: Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung aus

  • VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 2017/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung mit

  • VG Aachen, 07.02.2006 - 2 K 4421/04

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung - kein

  • VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 407/13

    Schwerbehindertenschutz: Zustimmung zu einer personenbedingten Kündigung aus

  • VG Saarlouis, 17.11.2010 - 11 K 2042/09

    Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer

  • VG Aachen, 22.07.2005 - 2 K 2091/02

    Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen

  • VG Minden, 15.01.2004 - 7 K 5688/03

    Kündigung eines Behinderten wegen vermuteten Holzdiebstahls

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